Was ist der ZA?
Antwort:
Das ist der Zuständige Ausschuss, der im Sinne der Spielordnung Entscheidungen trifft;
z.B. bei Nichtantreten, roten Karten, unberechtigten Spielern etc.
Der ZA setzt sich immer zusammen aus
- Jugendwart / Sportwart
- Staffelleiter
- Schiedsrichter-Ausschuss.
Bei Befangenheit oder Abwesenheit erfolgt die Vertretung innerhalb dieser Gruppen.
Ein ZA-Entscheid ist bindend – gegen diese Entscheidungen kann nur Einspruch beim Verbandsschiedsgericht erhoben werden.