Was ist der ZA?

Antwort: 

Das ist der Zuständige Ausschuss, der im Sinne der Spielordnung Entscheidungen trifft;

z.B. bei Nichtantreten, roten Karten, unberechtigten Spielern etc. 

Der ZA setzt sich immer zusammen aus

-       Jugendwart / Sportwart

-       Staffelleiter

-       Schiedsrichter-Ausschuss.

Bei Befangenheit oder Abwesenheit erfolgt die Vertretung innerhalb dieser Gruppen. 

Ein ZA-Entscheid ist bindend – gegen diese Entscheidungen kann nur Einspruch beim Verbandsschiedsgericht erhoben werden.

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