Wie funktioniert ein Wechsel außerhalb der Wechselfrist?
Antwort:
Ein Wechsel außerhalb der Wechselfristen geht eigentlich gar nicht!
Ausnahmen:
· Der/die Spieler/in hat seit über einem Jahr kein Punktspiel mehr für den Verein gespielt, wo der Spielerpass noch ausgestellt ist.
· Wohnortswechsel – hierfür kann ein Härtefallantrag gestellt werden
Wird der/die Spieler/in auf Bundesebene eingesetzt (Bundesliga oder weiterführende Jugendaltersklassen), ist der DHB zuständig; für die Regionalliga Ost ist der OHV zuständig und für Berlin bzw. bei nicht weiterführenden Jugendaltersklassen dann der BHV.
Dem Antrag muss als Nachweis die Meldebescheinigung oder auch Immatrikulations- Bescheinigung beigelegt werden.
Handelt es sich um einen Jugendspieler der Altersklasse U18 und der Wechsel soll zur regulären Wechselfrist der Erwachsenen zum 01.08. vollzogen werden, muss für den Jugendpass trotzdem ein Härtefallantrag gestellt werden.