Absage eines Spiels – was ist zu tun?

Antwort: 

Absage durch eine Mannschaft 

Wenn eine Mannschaft zu einem angesetzten Spiel nicht antreten kann (und keine Spielverlegung bis zum Montag vor dem Spiel beantragt hatte), muss die Mannschaft das Spiel absagen. 

Hierfür ist die gegnerische Mannschaft, die Staffelleitung (und der BHV in cc) und – bei angesetzten Schiedsrichtern – der SR-Ausschuss (ansetzungen@berlinhockey.de) durch den absagenden Verein zu informieren; in der Hallensaison auch der Spieltags-Ausrichter.

Bei sehr kurzfristigen Absagen sollte diese auch telefonisch erfolgen. 

Die Staffelleitung informiert den ZA, der dann entscheidet, ob das Spiel neu angesetzt oder gewertet wird; eine Geldstrafe und 3 Minuspunkte sind immer vorgesehen.

Der ZA-Entscheid geht nur an die absagende Mannschaft.

 

Absage durch Schiedsrichter

wegen Wetter, Zustand des Platzes etc. 

Ein angesetztes Spiel kann durch die Schiedsrichter nicht angepfiffen oder auch abgebrochen werden, wenn äußerliche Einflüsse dem Spiel hinderlich sind.

Beispiele dafür sind:

·         Hitze

·         Gewitter (sofortiges Verlassen des Kunstrasens)

·         Defekte im Kunstrasen oder Hallenboden

Die Absage durch die Schiedsrichter ist in SULU mit Begründung zu dokumentieren, bei Abbruch ist die bisherige Spielzeit + bisheriger Spielstand mit anzugeben. 

Auch hier entscheidet der ZA, wie mit dem Spiel weiter verfahren wird. Den Entscheid erhalten beide Mannschaften. 

-> Siehe auch SPO DHB §25

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